Der Corporate Transparency Act (CTA) schreibt vor, dass Unternehmen, die in oder von einem Staat (z. B. Florida) registriert oder zugelassen sind, die folgenden Informationen melden:
- Eigentumsmeldungen: Unternehmen müssen Informationen über ihre ultimative, wirtschaftlichen, Eigentümer melden. Dies ist definiert als Personen, die entweder 25 % oder mehr der Eigentumsanteile des Unternehmens besitzen oder wesentliche Kontrolle über das Unternehmen ausüben können.
- Einreichungsfrist: Diese Informationen müssen zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung oder -registrierung eingereicht und innerhalb bestimmter Zeitrahmen bei Änderungen des wirtschaftlichen Eigentums aktualisiert werden. Erstmeldungen müssen bei bereits existierenden Firmen vor Jahresende 2024 erfolgen.
- Ausnahmen: Bestimmte Unternehmen sind von der Meldung befreit, unter anderem börsennotierte Unternehmen und Unternehmen, die bestimmte Größen- und Betriebskriterien erfüllen.
- Strafen bei Nichteinhaltung: Die Nichteinhaltung des CTA kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen und möglichen Strafanzeigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Einreichungen im Rahmen des CTA NICHT unter den Internal Revenue Code (Steuergesetze) fallen und daher normalerweise NICHT Teil einer Steuererklärung oder Unternehmensregistrierung bei z. B. Sunbiz sind. Die CTA-Einreichungen unterscheiden sich von den regulären, jährlichen Einreichungen und erfordern in den meisten Fällen ein gesondertes Mandat.
Sebastian Nye-Schmitz, CPA
Principal of The Nye-Schmitz Accounting Firm, P.A.